Ablauf und Kosten
Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder selbstzahlend sind. Gerne können wir im Erstkontakt klären, welches Vorgehen für Sie passend ist und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls benötigen.
Eine Übernahme der Kosten von gesetzlich Versicherten ist in meiner Praxis leider nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ganz oder anteilig erstattet. Der genaue Umfang der Kostenübernahme sowie mögliche Antragsformalitäten hängen jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab.
Bitte informieren Sie sich daher möglichst vor dem ersten Termin bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über Ihre Versicherungsbedingungen. Häufig ist es sinnvoll, sich die erforderlichen Unterlagen bereits vorab zusenden zu lassen und diese zum Erstgespräch mitzubringen.
Selbstzahler:innen
Falls Sie die Kosten für die Psychotherapiepersönlich tragen möchten oder ein Anliegen haben, das nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen definiert ist, richtet sich die Höhe des Honorars immer nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstverständlich können Sie mich gerne vorab kontaktieren, um Genaueres zu besprechen und gegebenenfalls einen ersten Termin zu vereinbaren.
Kostenerstattungsverfahren
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist in meiner Praxis nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich, wenn Ihnen in keiner Kassenpraxis ein Therapieplatz angeboten wird.
Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse am Kostenerstattungsverfahren. Beim Antragsverfahren unterstütze ich Sie gerne.
Sie sind unsicher, welche Abrechnungsmöglichkeit für Sie infrage kommt? Kontaktieren Sie mich gerne — wir klären die nächsten Schritte gemeinsam.
